Folgende Statuten treten am Tag der Genehmigung durch die Gründungsversammlung vom 29. Oktober 1993 in Therwil in Kraft:
Name und Sitz
Unter dem Namen «Kultur-Palette Therwil» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Therwil.
1. Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung kultureller
Aktivitäten in Verbindung mit Behörden, anderen
Vereinen und Privaten. Der Verein führt Veranstaltungen
durch, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
2. Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins «Kultur-Palette Therwil» können
sowohl natürliche als auch juristische Personen werden.
3. Finanzen
Die Einnahmen des Vereins ergeben sich aus:
a) Mitgliederbeiträgen
b) Spenden
c) Erträgen aus Veranstaltungen
Der ordentliche Mitgliederbeitrag wird von der
Mitgliederversammlung festgesetzt.
4. Organe
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich
statt. Sie ist oberstes Organ der «Kultur-Palette Therwil»
und überwacht insbesondere die Tätigkeit des
Vorstands. Sie setzt die Jahresbeiträge fest. Sie wählt
den Vorstand und die Revisoren, genehmigt die
Rechnung und allfällige Statutenänderungen.
Eine Mitgliederversammlung wird bei Bedarf durch den
Vorstand einberufen oder wenn dies von mindestens
einem Fünftel der eingeschriebenen Mitglieder unter
Angabe des Zwecks verlangt wird.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern
(z.B. Präsident/Kassier/Aktuar). Er konstituiert sich
selbst. Der Vorstand vertritt den Verein kompetent nach
aussen und beschliesst über die laufenden
Vereinstätigkeiten.
Der Vorstand legt jährlich eine Rechnung sowie ein
Budget vor und verfügt über die im Budget
ausgewiesene Finanzkompetenz.
Die Rechnungsrevisoren dürfen nicht Mitglieder des
Vorstands sein. Sie werden von der ordentlichen
Mitgliederversammlung gewählt. Die Revisoren haben
jährlich die Vereinsrechnung zu prüfen und zuhanden
der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich
Bericht zu erstatten.
6. Haftung
Für sämtliche Verbindlichkeiten der «Kultur-Palette
Therwil» haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Die persönliche Haftung der Mitglieder gegenüber
Dritten ist ausgeschlossen.
7. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins erfolgt unter Beschluss von
2/3 der an der Versammlung anwesenden Mitglieder des
Vereins. Das nach der Liquidation vorhandene
Vereinsvermögen wird der Gemeinde Therwil zur
Verwendung für kulturelle Zwecke zur Verfügung
gestellt.